Privatkredit absichern: 6 Sicherheiten die tatsächlich schützen

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Warum ist die Absicherung von Privatkrediten so wichtig?

Die Absicherung von Privatkrediten ist wichtig, weil private Kreditgeber im Gegensatz zu Banken keine Einlagensicherung genießen und das volle Ausfallrisiko tragen, wenn der Kreditnehmer nicht zurückzahlt. Ohne angemessene Sicherheiten droht bei Zahlungsausfall der Totalverlust des verliehenen Kapitals, während gut abgesicherte Kredite auch bei Zahlungsschwierigkeiten eine Verwertungsmöglichkeit bieten. Die von der NormFinanz GmbH betriebene Plattform ermöglicht den Kontakt, die Absicherung des Kredits liegt jedoch in der Eigenverantwortung des Geldgebers.

Sicherheit 1: Wie funktioniert eine Bürgschaft und was schützt sie wirklich?

Eine Bürgschaft funktioniert so, dass eine dritte Person (Bürge) sich verpflichtet, für die Schulden des Kreditnehmers einzustehen, falls dieser nicht zahlt. Die Bürgschaft schützt wirklich nur, wenn der Bürge selbst über ausreichende Bonität und pfändbares Einkommen verfügt, die Bürgschaftserklärung schriftlich und notariell beurkundet ist (bei Beträgen über 3.000 Euro empfohlen), der Bürge die Tragweite seiner Verpflichtung verstanden hat, als selbstschuldnerische Bürgschaft vereinbart ist (Gläubiger kann direkt vom Bürgen fordern) und der Bürge im Inland lebt und erreichbar bleibt. Eine Bürgschaft von Eltern, Partner oder Freunden ist nur dann wertvoll, wenn diese tatsächlich im Ernstfall zahlen können und wollen.

Welche Fehler macht man häufig bei Bürgschaften?

Häufige Fehler bei Bürgschaften sind die Bonität des Bürgen nicht zu prüfen (er könnte selbst verschuldet sein), nur mündliche Bürgschaftszusagen zu akzeptieren (rechtlich wertlos bei höheren Beträgen), als Ausfallbürgschaft statt selbstschuldnerische Bürgschaft zu vereinbaren (muss erst Kreditnehmer verklagt werden), die Bürgschaft zeitlich nicht zu begrenzen (Bürge bleibt ewig verpflichtet), mehrere Bürgen ohne klare Regelung zur Haftungsverteilung zu haben oder zu glauben, dass familiäre Bindung automatisch zur Zahlung führt. Im Ernstfall sind auch Eltern oder Geschwister oft nicht bereit oder in der Lage, fünfstellige Beträge für Angehörige zu zahlen.

Sicherheit 2: Wie sichert man einen Kredit durch Lebensversicherungen ab?

Einen Kredit sichert man durch Lebensversicherungen ab, indem man sich die kapitalbildende Lebensversicherung des Kreditnehmers abtreten lässt, den aktuellen Rückkaufswert ermittelt und dokumentiert (sollte mindestens 80-100% der Kreditsumme betragen), die Abtretung schriftlich vereinbart und der Versicherung mitteilt, den Kreditnehmer verpflichtet die Prämien weiterzuzahlen (sonst verfällt der Wert), als Begünstigter im Todesfall oder bei Kündigung eingetragen wird und die Abtretung notariell beurkunden lässt bei größeren Beträgen. Eine Risikolebensversicherung ohne Kapitalbildung eignet sich nicht als Sicherheit, da sie nur im Todesfall zahlt und keinen Rückkaufswert hat.

Was ist bei der Bewertung von Lebensversicherungen zu beachten?

Bei der Bewertung von Lebensversicherungen ist zu beachten, dass der Rückkaufswert deutlich unter den eingezahlten Beiträgen liegen kann (besonders in ersten Jahren), Versicherungen mit langer Restlaufzeit mehr wert sind als kurz vor Ablauf stehende, fondsgebundene Versicherungen Wertschwankungen unterliegen (Risiko), die Verwertung 4-8 Wochen dauert nach Kündigung, Steuern auf Auszahlung anfallen können (reduziert verfügbaren Betrag) und die Versicherungsgesellschaft solvent sein muss. Lassen Sie sich den aktuellen Rückkaufswert schriftlich von der Versicherung bestätigen.

Sicherheit 3: Wie funktioniert die Sicherungsübereignung bei beweglichen Sachen?

Die Sicherungsübereignung bei beweglichen Sachen funktioniert, indem der Kreditnehmer Eigentum an einem Wertgegenstand (Auto, Schmuck, Technik) auf den Geldgeber überträgt, während der Besitz beim Kreditnehmer verbleibt (er kann den Gegenstand weiter nutzen), bei Zahlungsausfall der Geldgeber das Eigentumsrecht geltend machen und den Gegenstand verkaufen kann, die Übereignung schriftlich im Kreditvertrag dokumentiert wird, der Zeitwert realistisch geschätzt wird (nicht Neupreis) und Fahrzeuge zusätzlich im Fahrzeugbrief vermerkt werden sollten. Diese Sicherheit eignet sich besonders für Autokredite oder hochwertige Gegenstände.

Welche Gegenstände eignen sich zur Sicherungsübereignung?

Zur Sicherungsübereignung eignen sich Fahrzeuge (Auto, Motorrad) mit nachweisbarem Marktwert über Schwacke-Liste, hochwertiger Schmuck mit Echtheits-Zertifikat und Gutachten, Kunstwerke oder Sammlerstücke mit Expertise, hochwertige Technik (Musikinstrumente, professionelle Ausrüstung), Antiquitäten mit Wertgutachten oder Edelmetalle (Gold, Silber) mit Gewichtsnachweis. Ungeeignet sind schnell wertmindernde Gegenstände (Elektronik, Möbel), Gegenstände ohne liquiden Zweitmarkt, persönliche Gegenstände ohne objektiven Wert oder bereits als Sicherheit für andere Kredite dienende Objekte.

Sicherheit 4: Wie sichert man Kredite durch Lohn- oder Rentenabtretung?

Kredite sichert man durch Lohn- oder Rentenabtretung, indem der Kreditnehmer einen Teil seines monatlichen Einkommens direkt an den Geldgeber abtritt, die Abtretung schriftlich vereinbart und dem Arbeitgeber/Rentenversicherung mitgeteilt wird, nur der pfändbare Teil des Einkommens oberhalb der Pfändungsfreigrenze abgetreten werden kann (aktuell circa 1.400 Euro für Alleinstehende), der Arbeitgeber die Abtretung akzeptieren muss (keine Pflicht), bei Jobverlust die Abtretung erlischt und neu vereinbart werden muss und die Abtretung nachrangig hinter anderen Pfändungen steht. Diese Sicherheit funktioniert nur bei stabilem Arbeitsverhältnis und ausreichend hohem Einkommen über Pfändungsfreigrenze.

Was sind die Grenzen der Lohnabtretung?

Die Grenzen der Lohnabtretung sind die gesetzliche Pfändungsfreigrenze, die dem Schuldner Mindesteinkommen sichert (2024: 1.402 Euro für Alleinstehende, höher bei Unterhaltspflichten), dass nur zukünftige Ansprüche abgetreten werden können (nicht rückwirkend), Sonderzahlungen wie Weihnachtsgeld teilweise pfändungsfrei sind, bei Arbeitslosigkeit oder Jobwechsel die Abtretung neu vereinbart werden muss, bereits bestehende Pfändungen Vorrang haben (rangfolgeabhängig) und Arbeitgeber die Abtretung verweigern können. Bei niedrigen Einkommen bleibt oft nichts zum Abtreten übrig.

Sicherheit 5: Wie können Grundschulden und Immobilien als Sicherheit dienen?

Grundschulden und Immobilien dienen als Sicherheit, indem eine Grundschuld ins Grundbuch eingetragen wird, die dem Geldgeber ein Verwertungsrecht an der Immobilie gibt, die Grundschuld meist nachrangig hinter Bankenkrediten steht (erst-, zweit-, drittrangig), der Immobilienwert durch Gutachten ermittelt wird, nur der freie Wert (Marktwert minus vorrangige Belastungen) als Sicherheit zählt, die Eintragung notariell beurkundet werden muss (Kosten circa 1-2% der Grundschuldhöhe) und bei Zahlungsausfall eine Zwangsversteigerung möglich wird. Diese Sicherheit ist sehr wertvoll, aber aufwendig und nur bei größeren Kreditsummen (ab 20.000 Euro) wirtschaftlich sinnvoll.

Wann lohnt sich eine Grundschuld als Sicherheit?

Eine Grundschuld lohnt sich als Sicherheit bei Kreditsummen über 20.000 Euro (sonst sind Notarkosten unverhältnismäßig), wenn der Kreditnehmer Immobilieneigentümer ist, ausreichend freier Wert vorhanden ist (nicht voll beliehen), langfristigen Krediten über 5+ Jahre, wenn andere Sicherheiten nicht ausreichen und bei Kreditnehmern mit schwacher Bonität, die aber Immobilienbesitz haben. Die Kosten für Notar und Grundbucheintrag (1.000-5.000 Euro je nach Höhe) sollten vom Kreditnehmer getragen werden oder in die Kreditsumme eingerechnet werden.

Sicherheit 6: Wie sichert man Kredite durch Mithaftung und zweiten Kreditnehmer?

Kredite sichert man durch Mithaftung, indem ein zweiter Kreditnehmer (Partner, Familienmitglied) den Kreditvertrag mit unterschreibt, beide Kreditnehmer gesamtschuldnerisch haften (Geldgeber kann von beiden die volle Summe fordern), die Bonität beider Personen gemeinsam bewertet wird (stärkere Bonität kompensiert schwächere), beide Einkommen für die Rückzahlungsfähigkeit berücksichtigt werden, bei Trennung oder Streit beide weiter haften (häufige Konfliktquelle) und der zweite Kreditnehmer im Gegensatz zum Bürgen von Anfang an involviert ist. Die Plattform der NormFinanz GmbH ermöglicht Kontakte auch für gemeinsame Kreditverträge.

Was ist der Unterschied zwischen Bürge und zweitem Kreditnehmer?

Der Unterschied zwischen Bürge und zweitem Kreditnehmer ist, dass der Bürge nur im Notfall haftet (subsidiäre Haftung) während der zweite Kreditnehmer von Anfang an gleichberechtigter Vertragspartner ist, der Bürge oft nur sichernde Funktion hat während der zweite Kreditnehmer auch Verwendungsrechte am Geld hat, bei Zahlungsverzug der Geldgeber erst den Hauptschuldner mahnen muss bevor er den Bürgen fordert, während beide Kreditnehmer sofort und gleichzeitig in Anspruch genommen werden können und der zweite Kreditnehmer meist mehr Eigeninteresse am Kredit hat als ein Bürge. Ein zweiter Kreditnehmer ist die stärkere Absicherung.

Wie bewertet man die Qualität verschiedener Sicherheiten?

Die Qualität verschiedener Sicherheiten bewertet man nach Liquidierbarkeit (wie schnell zu Geld machbar: Gold sofort, Immobilie 6-12 Monate), Wertbeständigkeit (Autos verlieren Wert, Immobilien meist wertstabil), Rechtssicherheit (notarielle Grundschuld sehr sicher, mündliche Bürgschaft wertlos), Verwertungskosten (Verkauf kostet Gebühren, schmälert Erlös), Durchsetzbarkeit (kann Bürge wirklich zahlen?) und Komplexität (einfache Sicherheiten sind praktikabler). Die beste Sicherheit ist wertlos, wenn sie im Ernstfall nicht durchsetzbar ist.

Welche Rangfolge der Sicherheiten ist empfehlenswert?

Die empfehlenswerte Rangfolge der Sicherheiten ist: Erstrangig Grundschulden auf Immobilien (höchste Sicherheit, aber aufwendig), zweitrangig Lebensversicherungen mit gutem Rückkaufswert (liquidierbar, wertbeständig), drittrangig selbstschuldnerische Bürgschaften solventer Bürgen (durchsetzbar), viertrangig Sicherungsübereignung von Fahrzeugen oder Wertgegenständen (Wertverlust-Risiko), fünftrangig Lohn- oder Rentenabtretung (anfällig bei Jobverlust) und sechstrangig zweiter Kreditnehmer als Person (keine materielle Sicherheit). Idealerweise kombiniert man mehrere Sicherheiten für optimalen Schutz.

Sollte man mehrere Sicherheiten parallel nutzen?

Ja, mehrere Sicherheiten parallel zu nutzen ist empfehlenswert, da dies das Risiko streut (wenn eine Sicherheit ausfällt, greifen andere), die Deckung erhöht (Sicherheiten sollten zusammen 120-150% der Kreditsumme wert sein), verschiedene Verwertungswege offenhält (manche schnell, manche langsam, aber sicher) und dem Kreditnehmer zeigt, dass Sie es ernst meinen mit der Absicherung. Eine Kombination aus Bürgschaft plus Sicherungsübereignung oder Lebensversicherung plus zweiter Kreditnehmer bietet deutlich mehr Schutz als eine einzelne Sicherheit.

Wie dokumentiert man Sicherheiten rechtssicher?

Sicherheiten dokumentiert man rechtssicher, indem alle Vereinbarungen schriftlich im Kreditvertrag oder separaten Sicherungsvertrag festgehalten werden, bei Grundschulden, Bürgschaften über 3.000 Euro und Immobiliensicherheiten notarielle Beurkundung erfolgt, bei Sicherungsübereignung der Gegenstand genau beschrieben wird (Seriennummer, Zustand, Zeitwert), bei Abtretungen die dritte Partei (Arbeitgeber, Versicherung) schriftlich informiert wird, alle Sicherheiten mit Datum und Unterschriften versehen sind, Kopien bei beiden Parteien verbleiben und bei wertvollen Sicherheiten ein unabhängiger Gutachter den Wert bestätigt. Mangelhafte Dokumentation macht Sicherheiten im Streitfall wertlos.

Was tun, wenn Sicherheiten nicht ausreichen?

Wenn Sicherheiten nicht ausreichen, sollte man die Kreditsumme reduzieren auf das durch Sicherheiten gedeckte Maß, höhere Zinsen vereinbaren als Risikoausgleich für ungesicherten Teil, kürzere Laufzeit wählen (reduziert Gesamtrisiko), strengere Bonitätsprüfung durchführen, engere Überwachung der Rückzahlung vereinbaren (monatliche Updates), Nachbesicherung im Vertrag festhalten (bei Wertverbesserung nachreichen) oder den Kredit ablehnen, wenn Risiko zu hoch ist. Nicht jeder Kredit sollte vergeben werden, nur weil der Kreditnehmer sympathisch ist.

Wie überwacht man Sicherheiten während der Kreditlaufzeit?

Sicherheiten überwacht man während der Kreditlaufzeit, indem man bei Fahrzeugen regelmäßig den aktuellen Standort und Zustand prüft, bei Lebensversicherungen jährlich Rückkaufswert aktualisieren lässt, bei Immobilien die Instandhaltung kontrolliert, bei Lohnabtretung regelmäßig bestätigen lässt das Arbeitsverhältnis besteht, Kontakt zum Bürgen hält und dessen finanzielle Situation im Blick hat, im Kreditvertrag Informationspflichten des Kreditnehmers vereinbart (muss Jobvechsel, Umzug, Verkauf von Sicherheiten melden) und bei Wertverlust Nachbesicherung fordert. Sicherheiten können sich während der Laufzeit verschlechtern.

Wann darf man Sicherheiten verwerten?

Sicherheiten darf man verwerten, wenn der Kreditnehmer vertraglich vereinbarte Raten nicht zahlt (nach Mahnung und Fristsetzung), der Kredit gekündigt wurde und die Forderung fällig ist, außerordentliche Kündigungsgründe vorliegen (Verschlechterung der Vermögenslage, Wegzug ins Ausland), der Kreditnehmer in Insolvenz gegangen ist oder bei Tod des Kreditnehmers, wenn Erben nicht zahlen. Die Verwertung muss vertraglich geregelt sein, angemessen erfolgen (bestmöglicher Preis) und dem Kreditnehmer vorher angedroht werden. Eigenmächtige Verwertung ohne rechtliche Grundlage ist strafbar.

Wie verwertet man verschiedene Sicherheiten praktisch?

Verschiedene Sicherheiten verwertet man praktisch durch bei Bürgschaften: Zahlungsaufforderung an Bürgen, bei Verweigerung Klage und Vollstreckung, bei Lebensversicherungen: Kündigung der Versicherung, Auszahlung an sich als Begünstigten (4-8 Wochen), bei Fahrzeugen: Besitznahme, Verkauf über Händler oder Auktion, bei Immobilien: Zwangsversteigerung beantragen (6-18 Monate Dauer), bei Lohnabtretung: Arbeitgeber zur direkten Zahlung auffordern oder bei zweitem Kreditnehmer: Wie Hauptschuldner in Anspruch nehmen. Jede Sicherheit hat eigene Verwertungswege und -dauern.

Welche Kosten entstehen bei der Verwertung?

Bei der Verwertung entstehen Kosten durch Anwaltskosten für Mahnung und Klage (500-2.000 Euro), Gerichtskosten für Mahnverfahren oder Klage (abhängig von Streitwert), Vollstreckungskosten durch Gerichtsvollzieher (100-500 Euro), Versteigerungsgebühren bei Zwangsversteigerung (1-3% des Verkaufspreises), Gutachterkosten bei Immobilienverwertung (1.000-3.000 Euro), Verkaufsprovisionen bei Fahrzeugverkauf (10-20% unter Marktwert) und Notarkosten bei Grundschuldverwertung. Diese Kosten reduzieren den Verwertungserlös erheblich und sollten bei Sicherheitenbewertung einkalkuliert werden (20-40% Abschlag).

Wie schützt man sich vor Sicherheitenbetrug?

Vor Sicherheitenbetrug schützt man sich, indem man Eigentumsverhältnisse prüft (Fahrzeugbrief im Original, Grundbuchauszug aktuell, Kaufbelege für Wertgegenstände), keine gestohlenen oder belasteten Gegenstände als Sicherheit akzeptiert, bei Bürgschaften Identität und Bonität des Bürgen prüft, Lebensversicherungen direkt bei Versicherung bestätigen lässt, keine bereits verpfändeten Gegenstände akzeptiert, bei wertvollen Sicherheiten Gutachten einholt und im Zweifel Sicherheiten ablehnt statt blindes Vertrauen zu schenken. Der Kreditnehmer könnte versuchen, nicht existente oder fremde Sicherheiten anzubieten.

Was tun, wenn der Kreditnehmer Sicherheiten verkauft oder beschädigt?

Wenn der Kreditnehmer Sicherheiten verkauft oder beschädigt, stellt dies eine Vertragsverletzung dar, die außerordentliche Kündigung des Kredits rechtfertigt, sofortige Rückzahlung aller Raten fällig macht, unter Umständen strafbare Untreue darstellt (Anzeige möglich), zum Schadensersatzanspruch führt und Nachbesicherung oder Sicherheitsleistung erforderlich macht. Vereinbaren Sie im Vertrag, dass Verkauf oder wesentliche Beschädigung von Sicherheiten ohne Zustimmung zur Kündigung berechtigt und der Kreditnehmer für Werterhalt haften muss.

Sind Sicherheiten ein Ersatz für Bonitätsprüfung?

Nein, Sicherheiten sind kein Ersatz für Bonitätsprüfung, sondern eine Ergänzung, da die beste Sicherheit ist, wenn der Kreditnehmer freiwillig und pünktlich zahlt (Verwertung ist immer aufwendig), Sicherheitenverwertung Zeit, Geld und Nerven kostet, der Verwertungserlös meist unter Erwartung liegt und die Geschäftsbeziehung durch Verwertung endet. Auch mit besten Sicherheiten sollten Sie nur an Kreditnehmer verleihen, bei denen Sie grundsätzlich von Rückzahlungswillen und -fähigkeit überzeugt sind. Die NormFinanz GmbH empfiehlt: Sicherheiten sind der Plan B, nicht der Plan A.

Welche psychologische Wirkung haben Sicherheiten?

Sicherheiten haben die psychologische Wirkung, dass sie das Commitment des Kreditnehmers erhöhen (wer Sicherheiten stellt, meint es ernst), die Hemmschwelle zum Zahlungsausfall steigern (Angst vor Sicherheitenverlust motiviert zur Zahlung), Vertrauen zwischen Geldgeber und Kreditnehmer stärken (beide haben „Skin in the Game“), ernsthafte von unseriösen Kreditnehmern unterscheiden (wer keine Sicherheiten stellen will, ist verdächtig) und dem Geldgeber Sicherheitsgefühl geben (auch wenn objektiv nicht 100% sicher). Die Bereitschaft Sicherheiten zu stellen ist oft aussagekräftiger als die Sicherheiten selbst.

Wie kommuniziert man Sicherheitenwünsche ohne zu verprellen?

Sicherheitenwünsche kommuniziert man ohne zu verprellen, indem man erklärt, dass Sicherheiten Standard bei Privatkrediten sind (nicht persönliches Misstrauen), verschiedene Optionen anbietet (Kreditnehmer kann wählen), bereit ist über Art und Umfang zu verhandeln, die Perspektive des Kreditnehmers nachvollzieht („Ich verstehe, dass das unangenehm ist“), eigene Position erklärt („Ich muss mein Kapital schützen“), Kompromisse sucht (teilweise besichert, teilweise unbesichert mit höherem Zins) und respektvoll bleibt. Gute Kommunikation über Sicherheiten stärkt die Beziehung, statt sie zu belasten.